Jahressteuergesetz 2026
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 8. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Fachlich gebotene Änderungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts, insbes. Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangene Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen, insbes. betr. Verfahrenserleichterung für Quellensteuerentlastungen, Anhebung der Anmeldeschwelle für Forschungszulagen, Anpassung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen, elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten, Meldepflicht und automatischer Austausch von Informationen von Plattformbetreibern, Freibeträge für Kinder und den "Ausbildungsfreibetrag" für Kinder mit EU-Wohnsitz sowie Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft; Änderung von 18 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Gesetz über Steuerstatistiken
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
