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Im Verfahren

Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
14. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Wirtschaft

Worum es geht

Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften und Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Verankerung der Textform, Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, u.a. Erleichterung digitaler Sitzungen und Beschlussfassungen sowie digitaler Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder, Regelungen zur Behandlung investierender Mitglieder sowie zum Ruhen der Vorstandstätigkeit bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege oder Krankheit, Schaffung einer Datenbank über die zu beteiligenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände, zur Beschleunigung der Genossenschaftsgründung Erweiterung der Informationen im Register über genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände, Standardisierung der Gründungsgutachten, Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie Vorsehen einer Frist für Eintragungen im Genossenschaftsregister, zahlr. Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften, insbes. betr. Ausweitung der Rechte und Pflichten des Prüfungsverbandes sowie Stärkung der Staatsaufsicht, Klarstellungen; Einfügung und Änderung zahlr. §§ in 6 Gesetzen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 557/24 (GESTA 20. WPC129) in erweiterter Fassung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.