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Im Verfahren

Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
16. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung, Verkehr

Worum es geht

Zahlreiche Maßnahmen zur strukturellen Modernisierung des Verkehrsrechts zwecks Entlastung von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung von unnötiger Bürokratie: Bereinigung des Schienenrechts, u.a. Aufhebung von Genehmigungspflichten und Schriftformerfordernissen, Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, Erleichterung der Elektrifizierung von Bedarfsplanvorhaben; Anpassungen im Luftverkehrsrecht an aktuelle europäische Bestimmungen, u.a. betr. Vorschriften zum Register des Luftfahrt-Bundesamtes für unbemannte Fluggeräte, Einführung von Genehmigungsfiktionen; Flexibilisierung und Digitalisierung im Personenverkehr, u.a. Entschlackung formaler Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung, Ersetzen analoger Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards; Modernisierung des Seeschifffahrtsrechts, u.a. Abbau administrativer Redundanzen, Beschleunigung von Verwaltungsprozessen; Rückbau von Berichts- und Prüfpflichten, u.a. im Straßenverkehrsrecht, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 16 Gesetzen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.