Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 16. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Staat und Verwaltung, Verkehr
Worum es geht
Zahlreiche Maßnahmen zur strukturellen Modernisierung des Verkehrsrechts zwecks Entlastung von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung von unnötiger Bürokratie: Bereinigung des Schienenrechts, u.a. Aufhebung von Genehmigungspflichten und Schriftformerfordernissen, Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, Erleichterung der Elektrifizierung von Bedarfsplanvorhaben; Anpassungen im Luftverkehrsrecht an aktuelle europäische Bestimmungen, u.a. betr. Vorschriften zum Register des Luftfahrt-Bundesamtes für unbemannte Fluggeräte, Einführung von Genehmigungsfiktionen; Flexibilisierung und Digitalisierung im Personenverkehr, u.a. Entschlackung formaler Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung, Ersetzen analoger Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards; Modernisierung des Seeschifffahrtsrechts, u.a. Abbau administrativer Redundanzen, Beschleunigung von Verwaltungsprozessen; Rückbau von Berichts- und Prüfpflichten, u.a. im Straßenverkehrsrecht, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ von 16 Gesetzen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
