Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 16. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Angemessene, zeit- und sachgerechte Besteuerung von Tabakwaren und anderen Dampf- und Rauchprodukten mit jährlichen Erhöhungen für die Jahre 2027 bis 2030 zur Gewährleistung konstanter und planbarer Steuereinnahmen, Stärkung des Konsums im Inland versteuerter Waren, Schutz der öffentlichen Gesundheit und Senkung der Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen; Änderung §§ 2 und 38 Tabaksteuergesetz sowie § 61 Tabaksteuerverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassung der Steuersätze
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
