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Im Verfahren

Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
8. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen, Soziale Sicherung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Konsolidierung des Bundeshaushalts durch Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2027 sowie Halbierung der Heizkostenkomponente und Anpassung der Wohngeldformel; beschleunigte Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Änderungen zur Vereinfachung des Wohngeldverfahrens: u.a. Vereinfachung der Regelung für die Berücksichtigung des Wechselmodells für getrennt lebende Eltern, Anpassung der Regelung zur Todesfallvergünstigung, verstärkte Nutzung von Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht, Vereinfachung des Nachweises für Freibeträge bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, Verschlankung der Erhebungsmerkmale für die Wohngeldstatistik, Konkretisierung des sogenannten wohngeldrechtlichen Missbrauchstatbestands, Wegfall der Erstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträger; Einfügung § 28a, 42e und 47 sowie Änderung versch. §§ Wohngeldgesetz, Änderung § 6 und Anlage 1 Wohngeldverordnung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Vereinfachung des Wohngeldrechts

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.