Gesetz zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verabschiedet
- Letzter Schritt
- 15. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenpolitik und internationale Beziehungen
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 16. Dezember 2025 in Den Haag unterzeichneten Übereinkommen: Einrichtung der Kommission innerhalb des institutionellen Rahmens des Europarats, Wiedergutmachung der Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, Einrichtung eines internationalen Schadensregisters zur Erfassung von Beweismaterial und Informationen über Schadensersatzansprüche
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
