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Im Verfahren

Gesetz zu dem Partnerschaftsabkommen vom 17. Januar 2026 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguay andererseits

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Beschlussempfehlung liegt vor
Letzter Schritt
14. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Außenpolitik und internationale Beziehungen, Außenwirtschaft

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 25. März 2026 in Brüssel unterzeichneten Partnerschaftsabkommen von Asunción: Vertiefung der Beziehungen in den Bereichen Politik, Handel und Investitionen auf Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung; Bestimmung des institutionellen Rahmens, Ausbau des politischen Dialogs und Regelung der Zusammenarbeit in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Steuern, Energie sowie Bildung, handelsspezifische Bestimmungen, Zollverfahren, Harmonisierung technischer Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, Anforderungen im Bereich Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen, Schutzmaßnahmen, Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor; Schlussbestimmungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.