Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 28. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung in Höhe von insgesamt 500 Mio Euro zugunsten der Ländern und zulasten des Bundes im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zu Flüchtlingskosten und zur abschließenden Erfüllung der Zusagen im "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)", technische Änderung zur Umsetzung der vertikalen Umsatzsteueranpassung und zur Hilfe bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt; Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz, Aufhebung Art. 2 und 3 sowie Änderung Art. 2 FAG-Änderungsgesetz 2025
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
