Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 28. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Langfristige Stärkung des Arbeitskräfte- und Wachstumspotentials durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, Anhebung des Kindergeldes sowie höherer Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung, zukunftsorientierte Fiskalregeln und besonderer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab für Rechenzentrum, steuerliche Entlastungsmaßnahmen zur Erhöhung der verfügbaren Einkommen, Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, maßvoller Abbau von Subventionen, Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Anhebung der maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen u.a.; Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 29 und 36 Gewerbesteuergesetz, § 6 Bundeskindergeldgesetz sowie § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
