Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gewährung eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für die Jahre 2027 bis 2029
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 28. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Wirtschaft
Worum es geht
Dämpfung der Kostenbelastungen für stromverbrauchende Unternehmen und Haushalte durch die ansteigenden Übertragungsnetzentgelte und Verteilernetzentgelte infolge der Maßnahmen zur Integration der Erneuerbaren Energien sowie vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise infolge des Iran-Krieges: Fortschreibung der für 2026 getroffenen Regelungen und Gewährung eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von insgesamt 5,525 Mrd Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds an die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung auf Grundlage ihrer Plankostenprognose für die Jahre 2027 bis 2029; Einfügung § 24d und Änderung § 118 Energiewirtschaftsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
