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Im Verfahren

Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Mai 2026 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Beschlussempfehlung liegt vor
Letzter Schritt
19. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 19. Mai 2026 in Paris unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen zum besseren Abbau steuerlicher Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen (entspricht weitgehend dem OECD-Musterabkommen), Ablösung des derzeit geltenden Abkommens vom 3. Juli 1995

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.