Gesetz zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Beschlussempfehlung liegt vor
- Letzter Schritt
- 19. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 9. Juni 2026 in Berlin unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BEPS-MLI), insbesondere zum Abkommensmissbrauch, Ziel der Vermeidung von Nicht- und Niedrigbesteuerungen durch Steuerverkürzungen oder -umgehungen neben der von Doppelbesteuerungen, Aufnahme der auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellenden Missbrauchsvermeidungsklausel Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
