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Im Verfahren

Gesetz zu dem Protokoll vom 9. Juni 2026 zur Änderung des Abkommens vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Beschlussempfehlung liegt vor
Letzter Schritt
19. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 9. Juni 2026 in Berlin unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BEPS-MLI), insbesondere zum Abkommensmissbrauch, Ziel der Vermeidung von Nicht- und Niedrigbesteuerungen durch Steuerverkürzungen oder -umgehungen neben der von Doppelbesteuerungen, Aufnahme der auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellenden Missbrauchsvermeidungsklausel Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.