Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 13. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Verringerung des Risikos unrichtiger Erfassung von Einnahmen und eventueller Steuerhinterziehung durch verpflichtenden Einsatz elektronischer Kassen ab 100.000 Euro Gesamtumsatz, Anpassung der Vorschriften zur Belegausgabepflicht, Einführung weiterer Sanktionsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden; Änderung und Einfügung versch. §§ Abgabenordnung, Einfügung Art. 101a Einführungsgesetz zur Abgabenordnung, Änderung § 257 Handelsgesetzbuch, Einfügung eines neuen Abschnitts mit neuem Art. Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
