Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 9. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Erhöhung von Zugänglichkeit und Attraktivität ohne Verringerung des fachlichen Niveaus der Steuerberaterprüfung: Hochschulabschluss ohne vorgegebene wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung (Fakultätsvorbehalt) als Voraussetzung für die Zulassung sowie Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche; ausdrückliche Regelung als Staatsprüfung, Abnahme durch einen Prüfungsausschuss, Flexibilisierung bei Prüfverbünden; Ermöglichung weitergehender Maßnahmen, insbes. Gliederung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens; Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Steuerberatungsgesetz; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
