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Im Verfahren

Gesetz zur Reform der Steuerberaterprüfung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
9. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Erhöhung von Zugänglichkeit und Attraktivität ohne Verringerung des fachlichen Niveaus der Steuerberaterprüfung: Hochschulabschluss ohne vorgegebene wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung (Fakultätsvorbehalt) als Voraussetzung für die Zulassung sowie Aufhebung der Beschränkung der Wiederholungsversuche; ausdrückliche Regelung als Staatsprüfung, Abnahme durch einen Prüfungsausschuss, Flexibilisierung bei Prüfverbünden; Ermöglichung weitergehender Maßnahmen, insbes. Gliederung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sowie Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens; Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Steuerberatungsgesetz; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.