Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Abbau bürokratischer Hürden für Nutzhanf
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 4. November 2026
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Landwirtschaft und Ernährung
Worum es geht
Rechtssicherheit beim Umgang mit Nutzhanf durch Streichung der Klausel betr. des Missbrauchs von Nutzhanf zu Rauschzwecken (sog. Missbrauchskriterium), Ausweitung des Nutzhanfanbaus auf alle Unternehmen der Landwirtschaft, Zulassung des Indoor-Anbaus von Nutzhanf, Erhöhung des Grenzwerts für THC in Nutzhanf von 0,3 Prozent auf 1 Prozent, Klarstellung zum Umgang mit Nutzhanfextrakten, Verbot der Verfütterung von Blättern und Blüten an Tiere; Einfügung § 32a sowie Änderung §§ 1, 31, 32 und 36 Konsumcannabisgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
