Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 31. März 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Umwelt, Wirtschaft
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 1 §§ 7 bis 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1 bis 3 und 5, §§ 12, 15, 16 und 22
- Artikel 1 § 9 Abs. 3 und 4, §§ 11, 13, 17, 18, 20 und 21
Worum es geht
Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß Einwegkunststoffrichtlinie durch Verpflichtung der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten zur Übernahme der Kosten für die Abfallbewirtschaftung: Einführung einer Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion und Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben in einem Einwegkunststofffonds durch Umweltbundesamt, Einrichtung einer Einwegkunststoffkommission; Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz – EWKFondsG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 26 und 27 Verpackungsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) (ABl. L 155, 12.6.2019, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Konkretisierung und Klarstellung der Regelungen zu Bevollmächtigten, Beteiligung der Einwegkunststoffkommission und des Bundestages beim Erlass der Einwegkunststofffondsverordnung, Erweiterung der Beratungsbefugnisse und Änderung der Zusammensetzung der Einwegkunststoffkommission, Vorziehen der Gesetzesevaluation bis zum 31. Dezember 2027, Aufnahme von Feuerwerkskörpern in gesetzlichen Anwendungsbereich, Änderung der Regelungen zum Inkrafttreten, Folgeänderungen, u.a.; Änderung verschiedener §§ und Anlage 2 sowie Einfügung § 30 Einwegkunststofffondsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
