Gesetz zur Fortentwicklung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für das militärische Personal der Bundeswehr und anderer gesetzlicher Regelungen (Gleichstellungsfortentwicklungsgesetz militärisches Personal - MilPersGleiFoG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 15. Dezember 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Staat und Verwaltung, Verteidigung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 9
- Artikel 6 Nr. 9 und Artikel 7 Nr. 9
- Artikel 6 Nr. 11 und Artikel 7 Nr. 8
- Artikel 6 und 7
- Artikel 6 Nr. 6 und 10 und Artikel 7 Nr. 5
- im Übrigen
- Artikel 8
Worum es geht
Stärkung der Gleichstellung und Gleichstellungsarbeit innerhalb des Geschäftsbereichs BMVg, Erhöhung des Anteils der Soldatinnen, Entlastung des militärischen Personals bei der Wahrnehmung der Sorgeaufgaben: Sensibilisierung der militärischen Vorgesetzten für das Thema Gleichstellung, Verbesserung des Personalmanagements, Gleichstellungsplan als wirksame Planungsgrundlage für die Ausführung von gleichstellungs- und vereinbarkeitsfördernden Maßnahmen, Stärkung der Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie sowie Pflege und Dienst, Stärkung der Rechte sowie der Einbindung und Zusammenarbeit der militärischen Gleichstellungsbeauftragten mit der Leitung der Dienststellen, klarstellende Regelungen in Bezug auf den Informationsanspruch der Gleichstellungsbeauftragten in Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeverfahren, Berichterstattung der Bundesregierung aller 4 Jahre mittels Gleichstellungsbericht; Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze; Konstitutive Neufassung Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ von weiteren 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Aufhebung Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
