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Verkündet

Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer und zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Artikel 19
  2. im Übrigen
  3. Artikel 20 bis 23, 25, 27 bis 29, 31, 34 Abs. 1 bis 3, 5 bis 21 und Artikel 35
  4. Artikel 24, 26 und 33
  5. Artikel 30

Worum es geht

Erlaubnisverfahren für Anbieter von Kreditdienstleistungen für verkaufte notleidende Bankkredite, Regelung des Zugangs europäischer Anbieter, aufsichtliche Anforderungen u.a. an Geschäftsorganisation und Risikomanagement sowie Verpflichtungen gegenüber den Kreditnehmern, Beaufsichtigung durch die BaFin und Meldepflichten für Institute, Einrichtung eines Registers der zugelassenen oder mit einem Europäischen Pass tätigen Kreditdienstleistungsinstitute, Bußgelder oder strafrechtliche Ahndung von gravierenden Verstößen; Beseitigung von Inkonsistenzen und redaktionellen Fehlern in Finanzaufsichtsgesetzen, Folgeänderungen; Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz – KrZwMG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung von 16 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2021/2167 vom 24. November 2021 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU (ABl. L 438, 08.12.2021, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erleichterungen für Kreditdienstleistungsinstitute, Erweiterung des Deckungswertbegriffs für den Hypothekenpfandbrief sowie der Deckungsfähigkeit von gewährleisteten Geldforderungen für den Öffentlichen Pfandbrief, Datenaustausch zwischen privater Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzverwaltung und Arbeitgebern, Verschiebung der Einführung des neuen Verfahrens um zwei Jahre, Streichung der Besteuerung der Dezemberhilfe 2022; rechtliche Anpassungen, Folgeänderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren; Änderung weiterer 10 Gesetze sowie Folgeänderungen in 19 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Bekanntmachungserlaubnis Abgabenordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.