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Verkündet

Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
22. November 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Verteidigung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen sowie Entlastung von Wehrdisziplinaranwaltschaften und Truppendienstgerichten: Ausweitung des Anwendungsbereiches von Disziplinargerichtsbescheiden auf alle gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen, Neuregelung der Berufungsfrist gegen truppendienstgerichtliche Urteile; Stärkung und Entlastung von Disziplinarvorgesetzten mittels Erweiterung des Katalogs der einfachen Disziplinarmaßnahmen; Anhörung der Vertrauensperson in der Hauptverhandlung durch das Truppendienstgericht; Anpassung der Vorschriften über das Verfahren bei Durchsuchungen an aktuelle technische Entwicklungen; Konstitutive Neufassung Wehrdisziplinarordnung (WDO) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz sowie Wehrbeschwerdeordnung, Folgeänderungen in 2 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Wehrdisziplinarordnung alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassungen bei der Besetzung der Wehrdienstgerichte infolge struktureller Änderungen in den Streitkräften; Angleichung der Amtsperioden von Truppendienstgerichten und Bundesverwaltungsgericht sowie der Auswahl der ehrenamtlichen Richter; Änderung §§ 77 und 151 Wehrdisziplinarordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.