Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 22. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Verteidigung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren zur Ahndung von Dienstvergehen sowie Entlastung von Wehrdisziplinaranwaltschaften und Truppendienstgerichten: Ausweitung des Anwendungsbereiches von Disziplinargerichtsbescheiden auf alle gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen, Neuregelung der Berufungsfrist gegen truppendienstgerichtliche Urteile; Stärkung und Entlastung von Disziplinarvorgesetzten mittels Erweiterung des Katalogs der einfachen Disziplinarmaßnahmen; Anhörung der Vertrauensperson in der Hauptverhandlung durch das Truppendienstgericht; Anpassung der Vorschriften über das Verfahren bei Durchsuchungen an aktuelle technische Entwicklungen; Konstitutive Neufassung Wehrdisziplinarordnung (WDO) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz sowie Wehrbeschwerdeordnung, Folgeänderungen in 2 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Wehrdisziplinarordnung alte Fassung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anpassungen bei der Besetzung der Wehrdienstgerichte infolge struktureller Änderungen in den Streitkräften; Angleichung der Amtsperioden von Truppendienstgerichten und Bundesverwaltungsgericht sowie der Auswahl der ehrenamtlichen Richter; Änderung §§ 77 und 151 Wehrdisziplinarordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
