Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 17. Oktober 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Umsetzung des für Länder und Kommunen gem. Artikel 143h des Grundgesetzes vorgesehenen Anteils an dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität: Verteilung der Investitionsmittel von insgesamt 100 Mrd Euro auf die Länder in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel, vorgesehene Bereiche Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung, Zeitraum der Inanspruchnahme, Umsetzung der grundgesetzlich vorgesehenen Berichterstattung der Länder über die Mittelverwendung, Entscheidung über die investive Verwendung der Mittel durch die Länder Bezug: Grundgesetzänderung (Art. 143h) s. GESTA 20. WP D080
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
